- Mitverschluß
- Mitverschluß m совме́стное хране́ние
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Zollniederlagen — Zollniederlagen, Räumlichkeiten, in denen fremde unverzollte Waren unter Aussicht des Staates aufbewahrt werden. Die Waren werden aus denselben entweder in freien Verkehr gesetzt, d. h. nach erfolgter Verzollung so abgefertigt, als wenn sie über… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Identitätsnachweis — Identitätsnachweis, im Zollwesen der Nachweis, daß ein und ausgeführte Waren miteinander identisch seien, daß es sich in verschiedenen Fällen, in denen Zahlung und Befreiung von Abgaben in Frage kommen, um ein und dieselbe Ware handelt. Der I.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Privatlager — Privatlager, Niederlagen fremder, unverzollter Waaren in Privaträumen unter od. ohne Mitverschluß der Zollbehörden. Sie sind entweder Creditlager, wenn Waaren, welche blos zum Absatze im Inlande bestimmt sind, zur Sicherung des Staates wegen des… … Pierer's Universal-Lexikon
Kreditlager — Kreditlager, private Lager, in denen zollpflichtige Waren mit oder ohne Mitverschluß der Zollbehörde hinterlegt werden. Vgl. Zollniederlagen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zuckersteuer — Zuckersteuer. Der Zucker, vornehmlich Genußmittel, ist ein ergiebiger und geeigneter Gegenstand der Besteuerung. Die Erhebung der auf ihn gelegten Abgabe ist einfach, wenn sie, wie beim ausschließlichen Verbrauch von Kolonialzucker, lediglich auf … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lagerhäuser, Speicher, Magazine — (warehouses, storehouses; entrepôts, magasins; magazzini) dienen im Gegensatz zu den zur vorübergehenden Unterbringung von Gütern bestimmten Güterschuppen (s.d.) und Kaischuppen zur Einlagerung von Gütern auf längere Zeit, sei es, daß die Güter… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens